Studiengebühren

Nach dem Beschluss zur Verdreifachung der Studiengebühren für ausländische Studierende an den ETHs im November 2024 hat der Schweizer Bundesrat nun im Rahmen der Sparmassnahmen vorgeschlagen, die Gebühren schweizweit für inländische Studierende zu verdoppeln und für ausländische Studierende zu vervierfachen. Im Folgenden sind die aktuellen Entwicklungen aufgeführt.

Erhöhung an der ETH

Verdreifachung für Bildungsausländer*innen an der ETH/EPFL: Zuerst sprach sich der ETH-Rat gegen eine Erhöhung der Studiengebühren aus. Der Nationalrat entschied jedoch dafür, woraufhin sich der ETH-Rat ebenfalls dafür positionierte. Daraufhin wurde die Erhöhung vom Ständerat beschlossen. Sie tritt im September 2025 in Kraft. Die ETH erliess zusätzlich Übergangsmassnahmen. Das heisst, dass die Erhöhung nur für Studierende, welche sich ab HS2025 neu einschreiben, gilt. Dies zählt auch für Studierende, welche den Master neu beginnen. Neu müssen 2190 CHF statt 730 CHF gezahlt werden.

Neue Erhöhung: Der Bundesrat möchte sparen und dafür die finanziellen Mittel in der Bildung kürzen. Für die ETH bedeutet das konkret eine Einsparung von 78 Mio. CHF. Dazu möchte der Bund, dass der ETH-Rat die Studiengebühren ab HS2025 erhöht, um das Defizit auszugleichen. Ob es im Falle einer Erhöhung Übergangsmassnahmen o.ä. geben würde, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar.

Was würde das insgesamt für die Studierenden der ETH bedeuten?

Fall 1: es gibt keine weitere Erhöhung

  • Bildungsinländer*innen: 730 CHF
  • Bildungsausländer*innen: 2190 CHF

Fall 2: die Gebühren für Inländer*innen werden verdoppelt

  • Bildungsinländer*innen (x2): 1460 CHF
  • Bildungsausländer*innen (x2x3): 4380 CHF

Fall 3: die Gebühren für Inländer*innen werden verdoppelt und die Gebühren für Bildunsgausländer*innen vervierfacht (Basiswert sind die aktuellen Gebühren)

  • Bildungsinländer*innen (x2): 1460 CHF
  • Bildungsausländer*innen (x2x4): 5840 CHF

Im Moment steht noch nicht fest, ob und wie weit die Gebühren erhöht werden.

Timeline des Entlastungspakets

  • September 2024: Rapport Gaillard wird veröffentlicht
  • Februar 2025: Bundesrat bespricht Sparmassnahmen und startet Vernehmlassung zum «Entlastungspaket»
  • Februar – Mai 2025: Vernehmlassungszeitraum (Beteiligte können eine Rückmeldung auf die Vorschläge geben, so z.B. unser Dachverband der VSS (Verband der Schweizer Studierendenschaften)
  • Frühjahr: Ausarbeitung des Entlastungspakets durch den Bundesrat
  • September 2025: Verabschiedung des Entlastungspakets durch den Bundesrat
  • Wintersession 2025: Beratung des Entlastungspakets 27 durch das Parlament
  • Anfang 2027: Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen

Weiteres Vorgehen VSETH

In Zusammenarbeit mit seinem Dachverband und vielen anderen Studierendenverbänden in der Schweiz launciert der VSETH eine Kampagne gegen die Erhöhung der Studiengebühren und die Kürzungen im Bildungsbereich. Weitere Informationen, das Positionspapier und die Petition sind auf der Website bezahlbar-studieren.ch zu finden.

Informationene zu vergangenen Studiengebührenerhöhungen

Weitere Infos

Verdreifachung der Gebühren an der ETH/EPFL: Medienmitteilung des ETH-Rats

ETH-Gesetz: Art. 34d Gebühren (wurde noch nicht aktualisiert)

Vorgeschlagene Massnahmen im Rapport Gaillard: Aufgaben- und Subventionsüberprüfung: Bundesrat begrüsst Bericht der Expertengruppe

Vernehmlassung des Bundes: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Entlastungspaket 27