Was ist 2024 passiert?
Am 29. Mai 2024 veröffentlichte der Bundesrat einen Beschluss zum BFI (Bildung, Forschung und Innovation) Bereich für die Jahre 2025-2028. Dabei wird für diesen Bereich ein durchschnittliches Wachstum von 2,0% vorgesehen. Speziell für die ETH wäre das Wachstum 1,7%. Um jedoch eine erfolgreiche Entwicklung im Bereich Bildung, Forschung und Innovation zu gewährleisten, ist ein jährliches Wachstum zwischen 2,5% und 3,5% erforderlich. Dies liegt unter anderem an steigenden Kosten und dem Studierendenwachstum an der ETH ( Dieses liegt im Durchschnitt bei 3,5% in den letzten Jahren). Zusätzlich wird der Bundesbeitrag für 2025 an die ETH um 100 Millionen Franken reduziert.
Aufgrund dieser finanziellen Einschränkungen fehlen der ETH in den nächsten Jahren etwa 200 Millionen Franken im Budget. Um dieses Defizit auszugleichen, sollen die Studiengebühren erhöht werden.
Es wird also mit unseren Studiengebühren gespielt um ein finanzielles Loch auszugleichen, welches die fehlende Trägerfinanzierung des Bundes verursacht hat.
Weitere Infos sind hier zu finden.
Fazit: Die Studiengebühren für Bildungsausländer*innen an der ETH/EPFL werden ab HS2025 verdreifacht.
Was ist 2019 passiert?
Die ETH begann zum Herbstsemester 2019 mit einer Erhöhung der Studiengebühren. Diese steigen gestaffelt um 150 CHF pro Semester, das heißt 300 CHF im Jahr, an.
Im Herbstsemester 2020 erreichen sie ihre neue Höhe von 730 CHF. Die Erhöhung ging vom ETH-Rat aus und wurde von diesem mit einer Verbesserung der Lehre durch die Mehreinnahmen sowie einer Angleichung an die Gebühren der anderen schweizer Hochschulen begründet.
Warum ist es wichtig?
Die Studiengebühren beeinflussen direkt die finanzielle Lage der Studierenden und können diese potentiell beeinträchtigen, vor allem wenn diese finanziell schwächer sind.
Was sagt der VSETH dazu?
Der VSETH lehnt die Erhöhung ab. Sie ist überflüssig und erreicht ihre vordergründig gesetzten Ziele nicht.
Die Studiengebühren machen einen verschwindend geringen Teil des ETH Finanzrahmens aus und die Erhöhung vergrößert diesen nur unwesentlich. Desweiteren lassen sich die erzeugten Mehreinnahmen aufgrund des ETH Reglements nicht verbindlich für die Lehre allozieren, daher tragen sie keine Verbesserung zur Lehre bei.
Auch die Notwendigkeit einer Angleichung an die anderen schweizer Hochschulen erschließt sich nicht, da das Geld nicht gebraucht wird und die anderen Hochschulen keinen Nachteil durch ihre höheren Gebühren erfahren. Die Reputation der ETH stammt nicht von ihren niedrigen Studiengebühren.
Schlussendlich führt die stärkere finanzielle Belastung zu einer Verschärfung der Situation für finanzschwache Studierende; das Risiko, gut ausgebildete Absolventen der ETH zu verlieren, steigt dadurch. Auch schrecken die höheren Gebühren in Einklang mit den generell hohen Lebenshaltungskosten in Zürich potentiell ausländische Studierende ab. Diese leisten jedoch einen essentiellen Beitrag zur Forschungskultur der ETH und sind ein wichtiger Teil der Forschungsstärke dieser.
Auch die vereinbarten Ausgleichsmaßnahmen wie die Staffelung oder mehr Geld für den Stipendienfonds überzeugen uns nicht, da die Staffelung das Problem nur verzögert und das Geld für die Stipendienfonds schlicht nicht in der Kompetenz des ETH Rates liegt.
Stellungnahmen
Zeitungsartikel
NZZ ‹Sind höhere Studiengebühren an der ETH gerechtfertigt?› 17.Januar 2018
Tagesanzeiger Protesttag 01.März 2018
Blick Inländervorrang 11. Juni 2018
Entwicklung
Ende September 2017 verkündete der ETH Rat, die Studiengebühren an den beiden eidgenössischen, technischen Hochschulen um 500 CHF im Jahr erhöhen zu wollen. Es folgt ein Konsultationsverfahren in welchem sich verschiedene Stellen, auch der VSETH, dazu ihre Meinung abgeben konnten. Der VSETH veröffentlichte eine Medienmitteilung und reichte auch offiziell eine Stellungnahme diesbezüglich ein.
Im Mai 2018 endete das Konsultationsverfahren. Der VSETH veranstaltete anschließend eine Briefaktion. Der ETH Rat verschob die Entscheidung über die Erhöhung dann in den Juli 2018. Dort fiel dann die definitive Entscheidung, die Studiengebühren gestaffelt um 300 CHF im Jahr zu erhöhen. Diese Staffelung wurde als Teil weiterer sozialen Abfederungsmaßnahmen gestaltet.