Der Bundesrat hat am 21. November 2018 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen eröffnet. Die Gesetzesanpassungen betreffen insbesondere die Themen Corporate-Governance, Personalrecht und Energieverkauf sowie die Umsetzung von Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).
Die Governance im ETH-Rat wird geändert, damit werden fehlende Leitsätze zum Corporate Governance-Bericht des Bundesrates zum ETH-Bereich umgesetzt: Die beiden Schulpräsidentinnen oder Schulpräsidenten, eine Direktorin oder ein Direktor einer Forschungsanstalt sowie eine Vertretung der Hochschulversammlung sind heute Mitglieder des ETH-Rats mit uneingeschränktem Stimmrecht. Aus Governance-Sicht wird vorgeschlagen, deren Stimmrecht für bestimmte Geschäfte einzuschränken bzw. deren Ausstand in Aufsichtsangelegenheiten auf Gesetzesstufe festzulegen.
Zudem wird die die Aufsichtskompetenz des ETH-Rates präzisiert: Im ETH-Gesetz wird explizit festgehalten, wann der ETH-Rat abschliessend entscheidet bzw. die Institutionen des ETH-Bereichs keine Beschwerdemöglichkeit ans Bundesverwaltungsgericht haben.
Es wird zudem der Verkauf von zum Eigengebrauch erzeugter oder gekaufter nicht benötigter Energie an Dritte ermöglicht, sowie die Bearbeitung und Auswertung von Personendaten in der Lehre präzisiert.
Weitere Vernehmlassungsantworten sind auf der Webseite des Bundes zu finden.